ALLGEMEINE GESCHAEFTSBEDINGUNGEN DER GETMOBILE GMBH
für über Fernkommunikationsmittel (insb. das Telefon und das Internet) angebahnte Geschäfte mit Kunden in Deutschland
(Stand: Juni 2010)
(Stand: Juni 2010)
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Die getmobile GmbH, Trier, Postanschrift: Niederkircher Str. 23, 54294 Trier, vertreten durch die
Geschäftsführer Andreas Schmidt, Stefan Schmidt und Frank Demmer, (AG
Wittlich HRB 41134), betreibt (neben anderen Einkaufsmöglichkeiten wie Teleshopping und Telefon-Hotlines) unter der URL www.getmobile.de eine Verkaufsplattform (im folgenden "Website" genannt) für Kommunikations-, IT-, und andere technische Produkte und Zubehör (nachfolgend "Ware" genannt).
Die genannten Einkaufsmöglichkeiten, die Website und die darin dargestellten Produktsortimente richten sich ausschließlich an Kunden in Deutschland, die über das Internet und telefonisch Bestellungen abgeben können. Bestandteile des auf der Website dargestellten Sortiments können mit dem Abschluss eines Mobilfunkvertrages mit dem jeweiligen Netzbetreiber / Serviceprovider verbunden sein (so dass der Kauf der Waren mit dem Abschluss und Nicht-Widerruf eines Mobilfunkvertrages steht und fällt). Ratenkäufe sind mit dem Abschluss eines Kreditvertrages mit einem Kreditinstitut (Darlehensgeber) verbunden (weitere Informationen sind unter: "Service" auf der Website abrufbar). Die getmobile GmbH tritt für solche Verträge mit Netzbetreibern / Serviceprovidern / Kreditinstituten (nachfolgend "Drittanbieter") nur als Vermittler auf.
Die Website steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung. Bestellungen über das Telefon sind ebenfalls nur in deutscher Sprache möglich. Der Vertragstext wird nach dem Abschluss des Vertrages bei getmobile insofern gespeichert, als die Bestellangaben aufbewahrt werden.
Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verwendeten nachstehenden Begriffe haben - einschließlich Ihrer Pluralformen nachfolgende Bedeutungen:
Kunde: Eine natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die mit der getmobile GmbH einen Kaufvertrag abschließt. Verbraucher: Eine natürliche Person, die bei Abschluss des Kaufvertrages nicht zum Zweck ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Unternehmer: Ein natürliche oder juristische Person oder eine Personengesellschaft, die bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Kaufvertrag: Vertrag zwischen der getmobile GmbH und dem Kunden über den Bezug von Waren.
1. Geltungsbereich
- Die AGB gelten für die Kaufverträge zwischen der getmobile GmbH (getmobile) und den Kunden ausschließlich, abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, getmobile hat diesen im Einzelfall schriftlich zugestimmt.
2. Zustandekommen des Vertrages
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Die Darstellung des Warensortiments auf der Website oder in Teleshoppingfenstern, Katalogen und Anzeigen stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs dar.
- Der Kunde bestellt (sog. "Vertragserklärung") die von ihm gewünschten Waren durch Absendung der in der Bestellmaske im Internet vollständig auszufüllenden Angaben oder durch entsprechende Angaben über das Telefon oder in Bestellformularen.
Bei einer Bestellung über das Internet erhält der Kunde umgehend nach Absendung seiner Bestellung eine E-mail, die den Zugang der Bestellung bestätigt; dabei handelt es sich noch nicht um die Annahme der Bestellung durch getmobile.
getmobile wird die Angaben an etwaige Drittanbieter im Rahmen der Datenschutzbestimmungen weiterleiten. Die Angaben werden von den Drittanbietern geprüft. Sofern der Drittanbieter den Abschluss eines Mobilfunkvertrages oder eines Kreditvertrages ablehnt, erfolgt auch keine Belieferung mit der bestellten Ware. - Die Annahme der Vertragserklärung durch getmobile erfolgt - außer bei Zahlung per Vorkasse - durch Lieferung, d.h. Übergabe der bestellten Ware.
- Bei einem mit der Ware verbundenen Mobilfunkvertrag
- erfolgt entweder unmittelbar vor der übergabe der Ware ein sog. POSTIDENT-Verfahren zum Abschluss des Mobilfunkvertrages bei dem der Zusteller die Identität des Kunden überprüft
- oder der Kunde erhält über das Internet eine E-mail mit dem Mobilfunkvertrag, den er zusammen mit einer Kopie seines Ausweises und einer Papierkopie seiner EC-Karte unterschrieben an den Drittanbieter schickt, erst dann erfolgt bei Annahme durch den Drittanbieter eine Lieferung der Ware durch getmobile.
- Bei einem mit der Ware verbundenen Kreditvertrag erfolgt vor der Lieferung der Abschluss des Kreditvertrages mit dem Kreditinstitut, welcher dem Kunden mit einem sog. Welcome-Paket zugeht und den der Kunde mit einem sog. POSTIDENT-Verfahren erst annehmen muss, indem er bei der Post seine Identität nachweist ehe er den unterschriebenen Vertrag an das Kreditinstitut versendet.
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Die Darstellung des Warensortiments auf der Website oder in Teleshoppingfenstern, Katalogen und Anzeigen stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs dar.
3. Kaufpreis, Fälligkeit, Bezahlung und Verzug
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- Die Fälligkeit des Kaufpreises unterscheidet sich je nach gewählter Zahlart. Bei Vorkasse wird der Kaufpreis zum Zeitpunkt der Bestellung fällig, bei Bankeinzug oder Zahlung mit Kreditkarte zum Zeitpunkt des Warenversands und bei Nachnahme zum Zeitpunkt der Warenanlieferung.
- Kommt der Kunde in Verzug, ist getmobile berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen (i.H.v. 5% pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz bei einem Verbraucher und i.H.v. 8 % pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz bei einem Unternehmer im Falle von Entgeltforderungen) zu verlangen. Das Recht von getmobile, einen tatsächlich höheren Schaden geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.
- Die Fälligkeit des Kaufpreises unterscheidet sich je nach gewählter Zahlart. Bei Vorkasse wird der Kaufpreis zum Zeitpunkt der Bestellung fällig, bei Bankeinzug oder Zahlung mit Kreditkarte zum Zeitpunkt des Warenversands und bei Nachnahme zum Zeitpunkt der Warenanlieferung.
4. Widerrufsbelehrung
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- Widerrufsrecht
Der Kunde ist berechtigt, seine Vertragserklärung binnen zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware oder durch Anforderung des Rücksendeaufklebers, welchen getmobile dem Kunden für die vereinfachte Rücksendung zur Verfügung stellt, zu widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer gesetzlichen Informationspflichten. Für die Wahrung der First genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder die rechtzeitige Anforderung des Rücksendeaufklebers, den getmobile dem Kunden für die vereinfachte Rücksendung zur Verfügung stellt, oder die rechtzeitige Rücksendung der Ware.
Der Widerruf, die Anforderung des Rücksendeaufklebers oder die Rücksendung sind zu richten an: getmobile GmbH, customer care, Niederkircher Str. 23, 54294 Trier, email: service@getmobile.de, Telefax: +49 (0)18 / 80 90 64 90. (Bei Versenden einer Faxnachricht entstehen Ihnen Kosten von 0,49 Euro je Verbindungsminute aus dem dt. Festnetz. Der Preis kann für andere Netze abweichen.). - Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und von getmobile gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muß er getmobile insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache außchließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im übrigen kann der Kunde die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterläßt, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Ware ist auf Gefahr von getmobile zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Ware wird beim Kunden abgeholt. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der Bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Ware zum Zeitpunkt des Widerrufs, bzw. der Anforderung des Rücksendeaufklebers oder der Rücksendung noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müßen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für getmobile mit deren Empfang.
- Ende der Widerrufsbelehrung – - getmobile weist darauf hin, daß vorstehendes Widerrufsrecht nicht besteht, wenn der Vertragsschluß einer gewerblichen oder einer selbstständigen Tätigkeit des Kunden zuzurechnen ist.
- Widerrufsrecht
5. Rückversandkosten bei Widerruf
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- Für den Fall des
Widerrufs nach Ziffer 4 der AGB
(Widerrufsrecht) werden Ihnen die Kosten der Rücksendung auferlegt, wenn
die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der
zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn
Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht
die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht
haben.
- Für den Fall des
Widerrufs nach Ziffer 4 der AGB
(Widerrufsrecht) werden Ihnen die Kosten der Rücksendung auferlegt, wenn
die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der
zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn
Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht
die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht
haben.
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- getmobile behält sich das Eigentum an sämtlichen Vertragsgegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.
- Vor Übergang des Eigentums darf der Kunde über die vertragsgegenständlichen Waren nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von getmobile verfügen. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändung der Ware hat der Kunde dies getmobile unverzüglich schriftlich zu melden und den Dritten auf das Vorbehaltseigentum von getmobile hinzuweisen.
- getmobile behält sich das Eigentum an sämtlichen Vertragsgegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.
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- Dem Kunden stehen im Fall der Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, soweit sich nicht aus nachstehenden Regelungen etwas anderes ergibt.
- Ist der Kunde Unternehmer, so gilt zudem folgendes:
- Unterliegt der Unternehmer auch der Rügeobliegenheit nach § 377 HGB, so hat die Rüge schriftlich zu erfolgen.
- Zeigt der Kunde einen Mangel rechtzeitig an, so hat er nach Wahl von getmobile Anspruch auf unentgeltliche Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung).
- Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl nur vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Die Nacherfüllung gilt frühestens dann als fehlgeschlagen, wenn drei Nacherfüllungsversuche erfolglos geblieben sind.
- Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung der Ware, es sei denn der Mangel wurde arglistig verschwiegen, betrifft eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder einen Anspruch gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB.
- Unterliegt der Unternehmer auch der Rügeobliegenheit nach § 377 HGB, so hat die Rüge schriftlich zu erfolgen.
- Die Haftung für Schadensersatz bestimmt sich nach Ziff. 8.
- Dem Kunden stehen im Fall der Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, soweit sich nicht aus nachstehenden Regelungen etwas anderes ergibt.
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- getmobile haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht). Im Fall einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung von getmobile auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Kardinalpflichten sind, haftet getmobile nicht.
- Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Körperschäden (Leben, Körper, Gesundheit). Eine änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden.
- Soweit die Haftung von getmobile ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, wenn der Kunde Unternehmer ist und die Schadensansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Haupt- oder Nebenleistungspflichten, insbesondere aus der Lieferung einer mangelbehafteten Ware durch getmobile, folgen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
- getmobile haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht). Im Fall einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung von getmobile auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.
- getmobile ist im Rahmen der Erbringung ihrer Dienstleistungen berechtigt, personenbezogene Daten an ihre Zahlungsverkehrs-, Logistik- und Transportdienstleister in dem Umfang weiterzugeben, wie es für die Erbringung der beauftragten Dienstleistung und die Vertragserfüllung erforderlich ist. Bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages, der durch getmobile vermittelt wird, werden die personenbezogenen Daten von getmobile an den vom Kunden gewählten Vertragspartner (Netzbetreiber/Serviceprovider) übermittelt, der seinerseits Bonitätsprüfungen durchführt. Bei Abschluss eines Darlehensvertrages, der durch getmobile vermittelt wird, werden die personenbezogenen Daten von getmobile an den vom Kunden gewählten Finanzierungspartner (Bank) übermittelt, der seinerseits Bonitätsprüfungen durchführt. Zur Prüfung von Adresse und Bonität kann getmobile bei der arvato infoscore GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden und bei der Deutsche Card Services GmbH, Kaltenbornweg 1 - 3, 50679 Köln, die in den Datenbanken zu Ihrer Person gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten anfragen, einschließlich solcher, die auf Basis von mathematisch-statistischen Verfahren (Scoring) ermittelt werden. getmobile nutzt die persönlichen Daten eines Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Kunde nicht in eine hierüber hinausgehende Nutzung seiner Daten eingewilligt hat oder eine solche in der Datenschutzerklärung von getmobile vorgesehen ist.
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- Soweit nicht anderweitig vereinbart, bedarf die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden auf einen Dritten der vorherigen schriftlichen Zustimmung von getmobile. getmobile wird diese Zustimmung nur aus wichtigem Grund versagen.
- Die Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, soweit die Gegenforderung nicht rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten ist. Gegenüber Forderungen von getmobile kann der Kunde im übrigen, sofern er Kaufmann ist, ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es auf unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus dem selben Vertragsverhältnis beruht.
- Der Kaufvertrag unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).
- Gerichtstand für sämtliche im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages entstehenden Streitigkeiten ist Trier, sofern der Kunde Kaufmann ist.
- Soweit nicht anderweitig vereinbart, bedarf die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden auf einen Dritten der vorherigen schriftlichen Zustimmung von getmobile. getmobile wird diese Zustimmung nur aus wichtigem Grund versagen.
6. Eigentumsvorbehalt
7. Gewährleistung
8. Haftung
9. Datenschutz
10. Schlussbestimmungen
