RUFNUMMER MITNEHMEN
    • Beruflich weiterhin erreichbar sein, kein Wirrwar mit unzähligen Nummern - es gibt viele gute Gründe, seine alte Handynummer zu behalten. Hier zeigen wir Ihnen, wie diese Rufnummernportierung funktioniert.

      Wie funktionierts?

      Folgende Kriterien müssen bei einer Rufnummernmitnahme erfüllt sein:

      • Sie brauchen entweder eine Kündigungsbestätigung (bei einem Laufzeitvertrag) oder eine Verzichtserklärung (bei einem Prepaid-Handy) Ihres alten Netzanbieters. Dieser kann für diese Erklärung eine Aufwandsentschädigung verlangen, die je nach Unternehmen bei etwa 30 Euro liegt. Wie Sie Ihren Vertrag kündigen, finden Sie in unseren Infos zur Kündigung des Altvertrags
         
      • Der Beginn Ihres neuen Vertrags darf maximal vier Wochen vor oder zwei Wochen nach Ende Ihres Altvertrags liegen. Beachten Sie dies bitte, wenn Sie Ihre Bestellung tätigen.
         
      • Es ist nicht möglich, eine Rufnummer zum gleichen Mobilfunkanbieter zu portieren. Sie können also nicht Ihre Rufnummer von E-Plus zu E-Plus oder von Debitel zu Debitel mitnehmen.
         
      • Der alte Vertragsinhaber muss mit dem neuen Antragsteller identisch sein.
         

      Alle Voraussetzungen erfüllt? Dann geben Sie einfach bei Ihrer Bestellung an, dass Sie die Rufnummer portieren möchten, und senden Sie uns per E-Mail, Fax oder Post die Kündigungsbestätigung oder Verzichtserklärung zu. Wir kümmern uns um den Rest.